Service für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Regelungen sind sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen sowie Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte und Mitarbeiter:innen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber:in tragen Sie Verantwortung für die Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens – wir unterstützen Sie dabei insbesondere bei folgenden Themen:
Arbeitsverträge
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge für Führungskräfte und Angestellte; besonderes Augenmerk legen wir dabei auf:
- Erstellung von Ausbildungsvereinbarungen
- Regelungen zum Home Office
- Wettbewerbsverbote, Kundenschutzklauseln und Abwerbeklauseln vor allem für Führungskräfte und Key Employees
- Geheimhaltungsklauseln
- Regelungen von IT/IP – Rechten und Urheberrechten an Arbeitsergebnissen
Laufende Beratung
- Compliance: Vorgaben der DSGVO; Einrichtung eines Hinweisgebersystems (Whistleblowing), etc.
- Begleitung bei Gesprächen in Form von Mediation
- Beratung zur Einhaltung von (internen) Disziplinarordnungen
- Kündigung von Mitarbeitenden und Begleitung des Austrittprozesses sowie Führung von arbeitsrechtlichen Verfahren
Arbeitsrecht für Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Mitarbeitende
Wir begleiten Sie bei:
- Vertragsgestaltungen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Führung von arbeitsrechtlichen Prozessen bei Kündigungen, etc.
Arbeitsrecht bei Unternehmensverkauf, M&A und Nachfolge
Wir begleiten Sie während des gesamten Lebenszyklus‘ Ihres Unternehmens, das heißt bei jeder Form von Transaktion, Betriebsübergang durch Verkauf, Umstrukturierung oder Erbfall, da diese auch spezielles arbeitsrechtliches Know-How erfordern.